BGH verhandelt: Sind USM-Möbel urheberrechtlich geschützte Kunst?
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über die Frage, ob die modularen Möbelsysteme des Schweizer Unternehmens USM als urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst gelten. USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, der online Ersatz- und Erweiterungsteile für das USM Haller System anbietet und einen Montageservice bereitstellt. Das Landgericht Düsseldorf bejahte 2020 einen Urheberschutz, das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte in zweiter Instanz nur wettbewerbsrechtliche Ansprüche an. Der BGH legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der Ende 2025 klarstellte, dass für angewandte Kunst keine höheren Originalitätsanforderungen gelten. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch deutete an, dass das Berufungsurteil wohl keinen Bestand haben werde. Eine Entscheidung soll am 2. Juli fallen. Das Verfahren könnte zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen werden.
Key facts
- USM verkauft modulare Möbelsysteme aus verchromten Rohren, Verbindungskugeln und Metall-Fronten.
- Der BGH verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über die Urheberrechtsklage von USM.
- USM verklagte einen Konkurrenten aus Nürnberg, der Ersatz- und Erweiterungsteile sowie einen Montageservice anbietet.
- Das Landgericht Düsseldorf bejahte 2020 einen Urheberschutz für das Möbelsystem.
- Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte in zweiter Instanz nur wettbewerbsrechtliche Ansprüche an.
- Der EuGH stellte Ende 2025 klar, dass für angewandte Kunst keine höheren Originalitätsanforderungen gelten.
- Der Vorsitzende Richter Thomas Koch ließ durchblicken, dass das Berufungsurteil wohl nicht standhalten wird.
- Eine Entscheidung des BGH soll am 2. Juli fallen.
Entities
Institutions
- USM
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Landgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Locations
- Karlsruhe, Deutschland
- Nürnberg, Deutschland
- Düsseldorf, Deutschland
- Luxemburg